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   RG, 25.06.1929 - VII 653/28   

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RG, 25.06.1929 - VII 653/28 (https://dejure.org/1929,431)
RG, Entscheidung vom 25.06.1929 - VII 653/28 (https://dejure.org/1929,431)
RG, Entscheidung vom 25. Juni 1929 - VII 653/28 (https://dejure.org/1929,431)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Kann die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch durch Beschluß erteilt werden und ist ein solcher Beschluß des Reichsgerichts unanfechtbar? 2. Was gehört zur Wahrung der gesetzlichen und der vereinbarten Schriftform, namentlich auch derjenigen, von welcher § 39 VVG. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 125, 68
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZB 41/86

    Rückwirkende Beseitigung der Rechtskraftfolgen durch Wiedereinsetzung

    So ist in der Rechtsprechung für die Fälle der Versäumung einer Frist zur Einlegung oder Begründung eines Rechtsmittels anerkannt, daß eine bereits ergangene Entscheidung, durch die dieses Rechtsmittel als unzulässig verworfen wird, mit der Gewährung der Wiedereinsetzung gegenstandslos wird (RGZ 125, 68, 72; 127, 267, 268; BGH Beschluß vom 21. November 1957 - IV ZB 236/57 = LM Nr. 9 zu § 519 ZPO = VersR 1958, 28, 29 und Beschluß vom 7. Oktober 1981 - IVb ZB 825/81 = NJW 1982, 887 m. Nachw.).
  • BGH, 09.02.1953 - VI ZR 249/52

    Erfordernisse eines bindenden Beschlusses

    Allerdings ist dem Beklagten zuzugeben, daß das Revisionsgericht die Erfüllung der im § 554 a Abs. 1 Satz 1 ZPO aufgestellten Erfordernisse für die Zulässigkeit der Revision im Beschlußverfahren feststellen kann (RGZ 125, 68 [70]; RG JW 1925, 1370).

    Da hiernach noch keine Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision vorliegt, bedarf es keines Eingehens auf die im Schrifttum umstrittene Frage, ob und inwieweit die in § 318 ZPO vorgeschriebene Bindung des Gerichts sich auch auf die Revision zulassende Beschlüsse erstreckt, (eine Bindung wird bejaht von Stein-Jonas-Schönke ZPO 17. Aufl § 519 Anm. III D 1, § 554 a Anm. III RArbG 15, 101 und RGZ 125, 68 für einen Beschluß, durch den Wiedereinsetzung gewährt worden ist; verneint dagegen von Rosenberg a.a.O. S 631 und Baumbach-Lauterbach ZPO 21. Aufl, § 519 b Anm. 2 E und § 318 Anm. 1).

  • BGH, 27.09.1990 - III ZB 34/90

    Unanfechtbarkeit einer gewährten Wiedereinsetzung - Verletzung des rechtlichen

    Über den Antrag auf Wiedereinsetzung konnte hier nach §§ 238 Abs. 2, 519 b Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß entschieden werden, und zwar entgegen der Annahme der Klägerin ungeachtet dessen, daß das Oberlandesgericht den Antrag auf Wiedereinsetzung nicht abgelehnt, sondern ihm entsprochen hat (vgl. RGZ 125, 68, 70 f.; BGH Beschluß vom 5. Februar 1954 - I ZB 12/53 = LM ZPO § 238 Nr. 2 = NJW 1954, 880; BVerfGE 8, 253, 254 f. = NJW 1958, 2011).

    Die "Beschwerde" der Klägerin, auf die hin das Oberlandesgericht entgegen der Annahme der Klägerin die gewährte Wiedereinsetzung nicht selbst überprüfen konnte (vgl. RGZ 125, 68, 71; BGH Beschluß vom 5. Februar 1954 - I ZB 12/53 = LM ZPO § 238 Nr. 2 = NJW 1954, 880; BVerfGE 8, 253, 255 = NJW 1958, 2011), ist nach allem mit der Kostenfolge aus § 97 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen.

  • BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56

    Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung

    Die Bindung des Gerichts an seine Entscheidung kann nämlich nicht davon abhängig gemacht werden, ob sie - bei gleichem Inhalt - in Form eines Urteils oder eines Beschlusses ergeht (BGH, LM Nr. 2 zu § 238 ZPO ; RAG 15, 101; RGZ 125, 68; a.A. Baumbach, ZPO , 23. Aufl., § 519 b Rdn. 2 E, § 329 Rdn. 3; Rosenberg, Lehrbuch, 6. Aufl. 1954, § 142 II 2 Abs. 2, § 137 I 2 a).
  • BVerwG, 03.01.1961 - III ER 414.60

    Hinweis auf die Vertretungsbefugnis vor dem Bundesverwaltungsgericht in einer

    Dies hat der beschließende Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 125, 68 [72]; 127, 287 [288]) schon in seinem Beschluß vom 14. März 1957 - BVerwG III. ER 409.56 - (NJW 1957 S. 804 = ZLA 1957 S. 168) ausgesprochen.
  • BAG, 18.04.1958 - GS 2/57

    Divergenzrevision - Zulässigkeit der Revision - Feststellung durch Beschluss

    Zwar beziehen sich alle diese Entscheidungen (HRR 34, 133; 38, 1636; JW 25, 13703; 30, 33128; 31, 17595; 34, 26177; RGZ 125, 68 ff.; BGHZ 9, 22 ff.) auf den Fall der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

    Daraus könnte geschlossen werden, daß das Reichsgericht (vgl. insbesondere JW 25, 1370; RGZ 125, 68 ff.) und der Bundesgerichtshof (vgl. insbesondere BGHZ 9, 22 ff.) auch außerhalb des Gebiets der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einen die Zulässigkeit der Revision bejahenden Beschluß für möglich halten.

  • BGH, 26.01.1967 - Ia ZB 19/65

    Zwischenstreit im Rechtsbeschwerdeverfahren

    Dies hat auch der Erste Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung von 5. Februar 1954 (I ZB 12/53) unter Bezugnahme auf die Entscheidung RGZ 125, 68, 71 für einen nach § 519 b ZPO ergangenen Beschluß über die Zulässigkeit eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anerkannt (LM ZPO § 238 Nr. 2).
  • BGH, 07.04.1993 - XII ZR 244/91

    Bindung der Gewährung von Wiedereinsetzung

    Der Bundesgerichtshof hat sich der bereits vom Reichsgericht (RGZ 125, 68, 71) vertretenen Ansicht angeschlossen, daß der Wiedereinsetzungsbeschluß im Gegensatz etwa zu frei abänderbaren prozeßleitenden Anordnungen eine unmittelbar wirksame Gestaltung des Prozeßverhältnisses zwischen den Parteien und eine uneingeschränkte Entscheidung über ein von der antragstellenden Partei in Anspruch genommenes Recht enthält (Beschlüsse vom 5. Februar 1954 - I ZB 12/53 - LM § 238 ZPO Nr. 2 - NJW 1954, 880 und vom 27. September 1990 - III ZB 34/90 - BGHR ZPO § 238 Abs. 3 Nachprüfbarkeit 1).
  • BGH, 22.11.1957 - IV ZB 236/57

    Rechtsmittel

    An sich ist es möglich, die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist auch dann noch zu erteilen, wenn das Rechtsmittel bereits als unzulässig wegen Versäumung der Frist verworfen ist (RGZ 125, 68, 72).
  • BVerwG, 14.04.1961 - IV ER 401.61

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur

    Auch ein Revisionsverfahren, das durch Verwerfung des Rechtsmittels bereits seinen Abschluß gefunden hat, kann jedenfalls dann noch fortgesetzt werden, wenn die Verwerfung auf der Fristversäumnis beruht hat und diese Fristversäumnis sich nachträglich als entschuldbar herausstellt und Wiedereinsetzung gewährt wird, wie das Bundesverwaltungsgericht im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 125, 68 [72]; 127, 287 [288]) in seinen Beschlüssen vom 14. März 1957 - BVerwG III ER 409.56 (NJW 1957 S. 804) - und vom 3. Januar 1961 - BVerwG III ER 414.60 - entschieden hat.
  • BGH, 05.02.1954 - I ZB 12/53

    Rechtsmittel

  • BFH, 16.09.1983 - VI S 4/83 VI S 6/83
  • BGH, 19.09.1967 - VI ZB 11/67

    Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör im Fall der fehlenden Belehrung einer

  • BGH, 14.07.1965 - VIII ZR 45/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsfolgen einer Versäumung der

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